Swiss Life BU-Versicherung für Schulkinder

 

 


Rundum abgesichert mit der BU-Versicherung für Schulkinder von Swiss Life

Bereits ab einem Alter von zehn Jahren kann die BU-Versicherung von Swiss Life für Schulkinder an weiterführenden Schulen abgeschlossen werden. Mit der BU-Versicherung von Swiss Life (Swiss Life BU 4U) haben Sie die ideale Begleiterin für ihr Kind, da sie sich individuell an die jeweiligen Lebensbedürfnisse anpassen lässt. Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung für Ihr Schulkind ist sinnvoll, da z. B. die Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder Nachhilfe Ihre finanziellen Mittel stark beeinflussen können. Dies wird vielen Eltern häufig erst bewusst, wenn das Leben des eigenen Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät.

Deshalb jetzt die Vorteile der BU-Versicherung nutzen und für die Zukunft Ihres Schulkindes vorsorgen.


Diese Mehrwerte bietet die Swiss Life BU 4U für Schulkinder:

Günstige Beiträge 

Unabhängig davon, welchen Beruf Ihr Nachwuchs später einmal ausübt, sichern Sie Ihrem Kind schon jetzt dauerhaft die günstigen Beiträge.

Nachversicherungsgarantie

Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsumfang für Ihr Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen:

  • ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und 
  • ereignisabhängig  (z. B. bei Ende der Schulausbildung, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) sogar bis zum 50. Lebensjahr.
Zahlungsüberbrückung (BUprotect)

Wenn es finanziell mal eng wird, können Sie den Beitrag bis zu 36 Monate lang auf fünf Euro monatlich reduzieren. Dabei bleiben 70 % der BU-Rente versichert. So überbrücken Sie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Vollzeitweiterbildungen oder auch ein Sabbatical.

 Akuthilfe

Ihr Kind erhält eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn bei ihm eine der definierten schweren Krank­hei­ten diagnostiziert wurde (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall). Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.

Kein Verweis auf eine andere Schulform Ihr Kind ist bereits während der Schulzeit rundum geschützt und wir verzichten im Leistungsfall darauf, Ihr Kind auf eine andere Schulform zu verweisen.

 


Die einzige BU mit dem Fairnessversprechen

Bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung muss das Gesamtpaket stimmen: seriöser Versicherer, starkes Produkt und hervorragende Services.

Das bietet Swiss Life – überzeugen Sie sich selbst:

Zum Fairnessversprechen


Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler/-innen sinnvoll?

Einfacher Zugang

  • In der Regel sind Schüler/-innen gesund
  • Es bestehen kaum Vorerkrankungen
  • Die Freizeitaktivitäten sind kaum risikorelevant

Preiswerte Beiträge

  • Weniger Risikozuschläge und Ausschlüsse
  • Je jünger, desto günstiger sind die Beiträge
  • Dauerhaft günstiger Beitrag – unabhängig vom später ausgeübten Beruf

 

Lückenloser Schutz

  • Der BU-Schutz begleitet ein Erwerbsleben lang
  • Weltweit und rund um die Uhr abgesichert
  • Verschiedene Zusatz-Optionen (care-Option (plus), Schwe­re-Krank­hei­ten-Option)

Die BU-Versicherung für Schulkinder gibt Sicherheit im Leistungsfall

So auch bei Jakob A.

So auch bei Finn M.

So auch bei Mia B.

Der zwölfjährige Schüler Jakob A. besucht die 6. Klasse der Realschule. Nach einem Fahrradunfall war sein gewohnter Schulrhythmus schlagartig unterbrochen. Aufgrund der komplexen Knochenfrakturen am rechten Arm, an der rechten Schulter und an beiden Beinen konnte er sieben Monate nicht am Schulunterricht teilnehmen. Seine Eltern hatten enorme finanzielle Einbußen, da die Mutter die Arbeitszeit reduzieren musste, um Jakob zu betreuen. Des Weiteren fielen noch zusätzliche Kosten für Rehamaßnahmen und Nachhilfe an. Die monatliche vereinbarte Swiss Life BU-Rente ermöglicht Jakob und seiner Familie ein selbstbestimmtes Leben.¹

Der 13-jährige Schüler Finn M. besucht die 7. Klasse der Mittelschule. Finns Mutter ist in der Metall-Branche beschäftigt und hat sich selbst sowie ihren Ehemann, Finn und seine ältere Schwester, die studiert, über MetallBerufs­unfähig­keitsschutz abgesichert. Eine Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS) führten dazu, dass Finn nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen kann. Diese sonderpädagogische Unterstützung verursachte (zusätzliche) Kosten für Finns Familie. Die monatlich vereinbarte BU-Rente ermöglicht Finn sowie seiner Familie ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme am Schulunterricht.¹

Die 16-jährige Schülerin Mia B. besucht die 11. Klasse des Gymnasiums. Mias Vater ist in der Chemie-Branche beschäftigt und hat sich selbst sowie seine Ehefrau, Mia und deren älteren Bruder, der eine Ausbildung macht, über BU Flex abgesichert. Mia leidet aufgrund einer FSME-Erkrankung durch einen Zeckenbiss an epileptischen Anfällen sowie Schluck- und Sprechstörungen. Durch ihre Erkrankung kann Mia nur noch mit sonderpädagogischer Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen. Swiss Life hat die monatlich vereinbarte BU-Rente für 15 Monate bezahlt, Mia sowie ihrer Familie ein selbstbestimmtes Leben und die Teilnahme am Schulunterricht ermöglicht.¹

 


Erklärfilm Berufsunfähigkeitsschutz für Schulkinder, Azubis und Studierende


Digitale Broschüre & bestätigte Qualität

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen und können sich einen Überblick verschaffen.

Welche Ursachen führen zur Berufsunfähigkeit?

  Kann es mein Kind wirklich treffen?
  Gibt es für mich die passende Absicherung?
  Wie begleitet die BU mein Kind?
  Und vieles mehr

Klicken Sie gleich mal rein und überzeugen Sie sich selbst. 

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digitale Kundenbroschüre

 


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Persönliche Beratung

Kontaktfoto

Sabrina Baus
B-Group AG Financial Planning, Büro Düsseldorf

Königsallee 27
40212 Düsseldorf

sabrina.baus@b-groupag.com


Fußnoten

¹Bei allen Leistungsfällen handelt es sich um fikitive Leistungsfälle. Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgt jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden. Die Produkthighlights und Produktbeschrei...mehr ]