Swiss Life BU-Versicherung für Schulkinder

 

 


Fußnoten

¹Bei allen Leistungsfällen handelt es sich um fikitive Leistungsfälle. Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufs­unfähig­keit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgt jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen können daher keine Rechte für andere Leistungsfälle abgeleitet werden. Die Produkthighlights und Produktbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und den mit der jeweiligen Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen.



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